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   OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85   

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OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85 (https://dejure.org/1987,9901)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85 (https://dejure.org/1987,9901)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. April 1987 - Ss (BZ) 47/85 (https://dejure.org/1987,9901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 Abs. 1 GewO; § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO; § 80 Abs. 1 OWiG; § 14 AO 1977
    Unterbleiben der Anzeige des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes; Gelegentliche kurzfristige Vermietung einer Zweitwohnung an Feriengäste; Ausübung eines Gewerbes und private Vermögensverwaltung; Voraussetzungen der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbleiben der Anzeige des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes; Gelegentliche kurzfristige Vermietung einer Zweitwohnung an Feriengäste; Ausübung eines Gewerbes und private Vermögensverwaltung; Voraussetzungen der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 959
  • MDR 1987, 959 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1988, 1164
  • NVwZ-RR 1989, 15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85
    Die Anzeige des Beginns einer Gewerbetätigkeit soll der Behörde die Prüfung ermöglichen, ob etwaige gesetzliche Voraussetzungen für den Betrieb des Gewerbes erfüllt sind und ob Bedenken gegen die Zulässigkeit des Gewerbetreibenden bestehen (BVerwG in NJW 1977, 772 [BVerwG 24.06.1976 - I C 56/74] = GewA 1976, 293; Marcks in Landmann/Rohmer GewO 14. Aufl., § 14 Rdn. 6, 7 m.w.Nachw.).

    Daraus folgt, daß der gewerberechtliche Begriff des Gewerbebetriebes durch den von der Rechtsprechung der Finanzgerichte gebildeten Steuerrechtlichen Begriff des Gewerbebetriebes (für den vergleichbaren Begriff des "Geschäftsbetriebes": § 14 AO 1977) nicht berührt wird; der Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung ist mit dem Gewerbebegriff des Steuerrechts nicht identisch (vgl. BVerwG NJW 1977, 772 [BVerwG 24.06.1976 - I C 56/74] - GewA 1976, 293; NJW 1977, 691 [BVerwG 08.10.1976 - VII C 46/74] = GewA 1977, 62; Salewski in Landmann/Rohmer a.a.O. § 1 Rdn. 4; Ambs in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 GewO Rdn. 2, 2 f).

    Nach allgemein anerkannter Auffassung ist Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. Kahl in Landmann/Rohmer a.a.O. Einl. Rdn. 32 ff m.w.Nachw.; Ambs a.a.O. § 1 GewO Rdn. 2; BVerwG NJW 1977, 772 [BVerwG 24.06.1976 - I C 56/74] ).

    Dabei ist davon auszugehen, daß die Gewerbeordnung ihrer Tendenz nach nicht auf ausgesprochene Bagatellsachen zugeschnitten ist (BVerwG NJW 1977, 772 [BVerwG 24.06.1976 - I C 56/74] = GewA 1976, 293).

    Die Entscheidungen des BVerwG vom 25.02.1976 (GewA 1976, 170) und von 24.06.1976 (GewA 1976, 293), auf die sich das Amtsgericht bezogen hat, betreffen Fälle der gewerblichen Vermietung von Appartements bzw. von Standplätzen eines Dauer-Campingplatzes, bei denen die Gewinnerzielungsabsicht des Vermieters sowie der geschäftsmäßige Umfang der Tätigkeit die Annahme einer reinen Vermögensverwaltung ausschloß und eine gewerbsmäßige Betätigung des Vermietens nicht ernstlich zweifelhaft sein konnte.

  • BVerwG, 08.10.1976 - VII C 46.74

    Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides durch das Finanzamt als Voraussetzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85
    Daraus folgt, daß der gewerberechtliche Begriff des Gewerbebetriebes durch den von der Rechtsprechung der Finanzgerichte gebildeten Steuerrechtlichen Begriff des Gewerbebetriebes (für den vergleichbaren Begriff des "Geschäftsbetriebes": § 14 AO 1977) nicht berührt wird; der Begriff des Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung ist mit dem Gewerbebegriff des Steuerrechts nicht identisch (vgl. BVerwG NJW 1977, 772 [BVerwG 24.06.1976 - I C 56/74] - GewA 1976, 293; NJW 1977, 691 [BVerwG 08.10.1976 - VII C 46/74] = GewA 1977, 62; Salewski in Landmann/Rohmer a.a.O. § 1 Rdn. 4; Ambs in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 GewO Rdn. 2, 2 f).
  • BFH, 25.06.1976 - III R 167/73

    Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85
    Die zu entscheidende Frage, ob der Betroffene mit der Vermietung der im Obergeschoß seines Hauses gelegenen Wohnung als Ferienwohnung an Feriengäste ein stehendes Gewerbe i.S. des § 14 GewO ausübt, kann daher nicht schon mit dem Hinweis verneint werden, daß die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb im Sinne des GewStG oder im sonstigen steuerrechtlichen Sinne nur dann darstellen würde, wenn dies nach Art einer Fremdenpension geschehe (vgl. u.a. BFH in BB 1984, 1855 m.w.Rspr.-Hinweisen; BFH in NJW 1976, 1863 = BB 1976, 1116; BVerwG in GewA 1982, 101, 102).
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85
    Die zu entscheidende Frage, ob der Betroffene mit der Vermietung der im Obergeschoß seines Hauses gelegenen Wohnung als Ferienwohnung an Feriengäste ein stehendes Gewerbe i.S. des § 14 GewO ausübt, kann daher nicht schon mit dem Hinweis verneint werden, daß die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb im Sinne des GewStG oder im sonstigen steuerrechtlichen Sinne nur dann darstellen würde, wenn dies nach Art einer Fremdenpension geschehe (vgl. u.a. BFH in BB 1984, 1855 m.w.Rspr.-Hinweisen; BFH in NJW 1976, 1863 = BB 1976, 1116; BVerwG in GewA 1982, 101, 102).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 97/78

    Begriff des Gewerbebetriebs im zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Sinne;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85
    Nach allgemeiner Verkehrsanschauung, die auch in § 14 AO 1977 Anerkennung gefunden hat, wird die Vermietung von Wohnungen durch den Hauseigentümer, auch wenn diesem daraus eine Einnahmequelle entsteht, in der Regel nicht als Gewerbe angesehen, weil es sich in solchen Fällen gewöhnlich nicht um eine selbständige Erwerbstätigkeit des Vermieters sondern lediglich um eine ... in den Rahmen der Ausübung seiner Eigentümerrechte fallende allgemein übliche Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück handelt (vgl. BGH NJW 1979, 1650; BayObLG MDR 1979, 232).
  • BVerwG, 25.02.1976 - 1 B 29.76

    Betreiben eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes - Betrieb einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85
    Die Entscheidungen des BVerwG vom 25.02.1976 (GewA 1976, 170) und von 24.06.1976 (GewA 1976, 293), auf die sich das Amtsgericht bezogen hat, betreffen Fälle der gewerblichen Vermietung von Appartements bzw. von Standplätzen eines Dauer-Campingplatzes, bei denen die Gewinnerzielungsabsicht des Vermieters sowie der geschäftsmäßige Umfang der Tätigkeit die Annahme einer reinen Vermögensverwaltung ausschloß und eine gewerbsmäßige Betätigung des Vermietens nicht ernstlich zweifelhaft sein konnte.
  • OLG Schleswig, 26.04.1978 - 4 U 62/76
    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.04.1987 - Ss (BZ) 47/85
    Nach allgemeiner Verkehrsanschauung, die auch in § 14 AO 1977 Anerkennung gefunden hat, wird die Vermietung von Wohnungen durch den Hauseigentümer, auch wenn diesem daraus eine Einnahmequelle entsteht, in der Regel nicht als Gewerbe angesehen, weil es sich in solchen Fällen gewöhnlich nicht um eine selbständige Erwerbstätigkeit des Vermieters sondern lediglich um eine ... in den Rahmen der Ausübung seiner Eigentümerrechte fallende allgemein übliche Art der Nutzung des Eigentums am Grundstück handelt (vgl. BGH NJW 1979, 1650; BayObLG MDR 1979, 232).
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